Krisenkommunikation Reputationsmanagement

Krisenkommunikation

Jedes Unternehmen hat einen Ruf, ganz gleich ob familiengeführter Handwerksbetrieb, mittelständisches Maschinenbauunternehmen oder Weltkonzern: Ein guter Ruf hängt von einer erfolgreichen Unternehmenskommunikation ab und ist in aller Regel Ergebnis mühevoller Arbeit und eines hohen investiven Aufwands. Doch der so erworbene Ruf eines Unternehmens kann durch vermeintliche Fehltritte von Führungspersonen oder wirtschaftliche Probleme, durch umstrittene unternehmerische Entscheidungen oder umweltschädliche Produktionsbedingen schnell gefährdet werden. Aus jeder Unstimmigkeit innerhalb eines Unternehmens lässt sich ein Skandal stricken, die Boulevardmedien aber auch seriöse Zeitungen verbreiten mitunter reißerische Artikel, um öffentlichkeitswirksam über derlei Unternehmenskrisen zu berichten. Negative Berichterstattungen über ihr Unternehmen, können einen erheblichen Schaden anrichten, der weitgehende Folgen mit sich bringt. Daher ist eine gute Krisenkommunikation unerlässlich.

Was tun, bei drohender Krisenkommunikationskrise?

Sollte sich eine potentielle Krise abzeichnen, gilt es daher schnell zu handeln. Insbesondere sollte im Krisenkommunikations-Team frühzeitig geprüft werden, ob und wie das Thema – etwa ein Stellenabbau in größerem Umfang oder ein Datenleck – an die Öffentlichkeit gelangen soll. Ist bereits berichtet worden oder erreicht Ihr Unternehmen eine Presseanfrage, sollte ebenfalls akribisch durch einen auf das Presserecht spezialisierten Anwalt untersucht werden, ob die Berichterstattung zulässig ist, vor allem ob journalistische Sorgfaltspflichten und andere presserechtliche Grundsätze eingehalten wurden. Die Antworten auf Presseanfragen müssen sich in aller Regel in der anschließenden Berichterstattung wiederfinden, sodass die Möglichkeit, bereits im Vorfeld deeskalierend zu agieren und so das Aufbauschen eines Skandals zu vermeiden, genutzt werden sollte. Doch auch bei der Beantwortung von Presseanfragen ist Vorsicht geboten: häufig beinhalten oder implizieren diese unwahre Behauptungen, unvollständige Halbwahrheiten oder auch wahre Behauptungen, die jedoch Geschäftsgeheimnisse betreffen. In solchen Fällen wurde die Story regelmäßig schon verfasst und es liegt den Journalisten nur daran, die in presserechtlicher Hinsicht notwendige Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, bevor die Berichtserstattung veröffentlicht wird. Da sich hier eine schematische Betrachtung verbietet, ist stets ein auf das Presserecht spezialisierter Anwalt zu involvieren. Dies sollte auch dann geschehen, wenn Sie eine auf Krisenkommunikation spezialisierte Agentur eingeschaltet haben.

Anwälte für Kommunikationskrisen

Das erste Ziel unserer Anwälte ist, das Entstehen einer Kommunikationskrise bereits im Vorfeld zu verhindern. Ein Schreiben einer auf das Medienrecht spezialisierten Kanzlei signalisiert der Presse frühzeitig, dass Sie juristische Augenhöhe hergestellt haben und  bereit sind, sich prozessual zu verteidige. Allein dieser Umstand führt häufig zu einer erhöhten Zurückhaltung. Ist eine unternehmensschädigende und in rechtlicher Hinsicht unzulässige Berichterstattung bereits veröffentlicht, setzen unsere Anwälte alles daran, etwaige Folgeschäden einzudämmen und unterstützen Sie dabei etwaige Unterlassungs-, Gegendarstellungs- oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Reputationsmanagement

Für jedes Unternehmen elementar wichtig ist eine gute Reputation als wesentlicher Wettbewerbsvorteil, ein „intangible Asset“ des Unternehmens schlechthin. Schon in den 1980er Jahren hat die ökonomische Reputationsforschung in der Betriebswirtschaftslehre ihre Aufmerksamkeit gewonnen und mittlerweile gehört sie zum etablierten Durchsetzungs- und Disziplinierungsmechanismus in Marktwirtschaften par excellence. Vor allem kann die praktische Bedeutung der Unternehmensreputation als Vermögensgegenstand des Unternehmens kaum überschätzt werden. Die Führungskräfte vieler Unternehmen schätzen nach einer Studie den Anteil der Unternehmensreputation am Wert des eigenen Unternehmens sogar auf durchschnittlich 60 %. Reputationsschäden sind somit erhebliche Vermögensschäden. Der Vorstand ist daher ggf. gesetzlich (Bsp.: § 76 AktG) verpflichtet, den Ruf der Gesellschaft zu pflegen und bei unternehmerischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Unternehmensreputation im Auge zu behalten.

Reputationsmanagement richtet sich aber auch an Einzelpersonen (Personal Reputation Management), die durch falsche Tatsachenbehauptungen oder unvollständige Halbwahrheiten sowohl online als auch offline bedroht werden. Immer mehr spielt sich das Reputationsmanagement auch in der Social-Media-Welt ab, da die digitale Welt inzwischen den Alltag vieler Menschen mehr und mehr erobert hat.

Anwalt und Reputation 

Das Verhältnis von Recht und Reputation ist komplexer, als von vielen Ökonomen vermutet, sodass die Einschaltung einen Anwalts oder einen Anwältin sinnvoll ist. Zur strategischen Erfolgsgröße im Reputationsmanagement gehören deshalb vor allem die rechtliche Überwachung und Durchsetzung (Bsp.: von Unterlassungs- und Löschungsansprüchen) durch mit Reputationsrecht und Reputationsmanagement befassten kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Die Anwälte und Anwältinnen unserer Reputationsrechtskanzlei versuchen stets den effektivsten und schnellsten Weg zu finden, um Reputationsschäden von unserem Mandanten bestmöglich abzuwenden. In Betracht kommen auch außergerichtliche anwaltliche Abmahnungen und andere informelle Maßnahmen, die auch in der Regel wirtschaftlicher als gerichtliche Auseinandersetzungen sind.

Hilfe durch Anwalt

Kontaktieren sie uns gerne, wenn sie in diesem Bereich Schwierigkeiten haben. Die Anwälte unserer Medienrechtskanzlei sind auf "schlechte Presse" spezialisiert und konnten bereits bundesweit aus unseren Standorten in Frankfurt und Hamburg umfassende Erfahrungen und Erfolge auf diesem Gebiet sammeln und unterstützen Sie gerne.