Medienrecht
Alles rund ums Medienrecht – die Media Kanzlei informiert und hilft!
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind spezialisiert auf das Medienrecht. Doch was ist das eigentlich? Was beinhaltet das Medienrecht? Welche Ansprüche gibt es und wann ist es ratsam, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medienrecht aufzusuchen?
Medienrechtliche Ansprüche – ein Rechtsanwalt kann helfen
Gegendarstellung und Richtigstellung
Die Durchsetzung von Ansprüchen im Medienrecht – Rechtsanwalt empfohlen
Was ist eine medienrechtliche Abmahnung?
Was kann eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt kosten?
Gerichtliches Vorgehen im Medienrecht
Einstweiliges Verfügungsverfahren
Medienrecht und öffentliches Recht
Wann werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei aktiv?
Schlechte und falsche Bewertungen auf Bewertungsportalen
Erpressung und Bedrohung mit intimen Aufnahmen
Falsche negative Bewertungen auf Google schnell löschen
Rechtsanwalt für Medienrecht in Frankfurt, Hamburg, bundesweit
Stellenangebote im Medienrecht
Was ist Medienrecht?
Das Medienrecht regelt grundsätzlich Veröffentlichungen aller Art, insbesondere Veröffentlichungen in der Presse, im Rundfunk und im Internet. Es wird nicht nur die Veröffentlichung eines Textes, Bildes oder sonstiger Daten an sich geregelt, sondern auch die Beziehungen der Beteiligten untereinander. Dabei handelt es sich um diejenigen, die das Veröffentlichte geschaffen haben, diejenigen, die es veröffentlichen und allen anderen, die an dieser Veröffentlichung beteiligt oder von dieser betroffen sind.
Das Medienrecht ist ein sehr weites rechtliches Feld. Das Interessante hierbei ist vor allem, dass es alle drei Rechtsgebiete umfasst: Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht. Deswegen wird das Medienrecht auch als „Querschnittsmaterie“ bezeichnet.
Kernfrage des Medienrechts
Im Medienrecht geht es häufig um die Frage: Überwiegt die Meinungsäußerungsfreiheit oder der Schutz individueller Rechte Dritter?
Einerseits ist das hohe Gut der freien Meinungsäußerung und -bildung zu schützen, andererseits dürfen die individuellen Rechte des Einzelnen nicht unberücksichtigt bleiben. Diese Abwägung ist immer vom Einzelfall abhängig, eine allgemeingültige Regelung hierzu gibt es nicht. Deswegen ist es umso wichtiger, sich in diesem Rechtsgebiet von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Medienrecht im Gesetz
Als rechtliche Grundlage im Medienrecht gibt es nicht ein einziges „Mediengesetz“. Dadurch, dass es sich beim Medienrecht um ein sehr weites Feld handelt, gibt es eine Vielzahl an Rechtssätzen und Gesetzen.
Medienrecht im Grundgesetz
Ausgangspunkt für die rechtlichen Vorschriften des Medienrechts ist das Grundgesetz. In Artikel 5 heißt es dort:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Art. 5 GG sind die sogenannten Kommunikationsfreiheiten enthalten: Die Meinungs-, Informations-, die Rundfunk- und Presse- und die Kunstfreiheit.
Des Weiteren ist in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes das Fernmeldegeheimnis geregelt:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Auf der Seite der individuellen Recht des Einzelnen ist vor allem das sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht von Bedeutung. Dieses leitet sich aus Artikel 2 und Artikel 1 des Grundgesetzes her.
Medienrechtliche Vorschriften
Neben dem Grundgesetz sind im Medienrecht vor allem das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, das Verlagsgesetz, das Patentgesetz und das Markengesetz von Bedeutung.
Bereiche des Medienrechts
Wie bereits oben dargestellt, umfasst das Medienrecht ein weites Gebiet. Unter anderem setzt es sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
Äußerungs- und Presserecht
Das Äußerungs- und Presserecht beschäftigt sich vor allem mit öffentlichen Äußerungen durch die Presse. Hierbei geht es insbesondere um das Spannungsfeld zwischen Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite.
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht befasst sich mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Dabei geht es vor allem darum, die Datenverarbeitung dergestalt einzuschränken bzw. zu regeln, dass die Daten der betroffenen Personen umfassend geschützt sind.
Urheberrecht
Das Urheberrecht soll die Werke des jeweiligen Urhebers sowie den Urheber selbst schützen. Im Urheberrecht werden deshalb der Inhalt und Umfang dieses Schutzes geregelt sowie die Folgen, sollte hiergegen verstoßen werden. Außerdem ermöglicht das Urheberrecht, dass der Urheber seine Werke wirtschaftlich nutzen kann. Dies ist vor allem möglich durch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten, was im sogenannten Urhebervertragsrecht geregelt ist.
Markenrecht
Das Markenrecht regelt den Schutz für Marken. Es schützt dabei nicht in erster Linie die Leistung, die hinter der Marke steht, sondern soll die Zuordnung der Leistung zur Marke ermöglichen. Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich umfasst vor allem die vorherige Markenrecherche, die Eintragung der Marke, die Prüfung einer Markenrechtsverletzung, das Vorgehen gegen eine Markenrechtsverletzung sowie das Abwehren eines entsprechenden gegnerischen Vorgehens.
Medienrecht und Zivilrecht
Das Medienrecht findet sich in allen drei Gebieten des deutschen Rechts: Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.
Im Bereich des Zivilrechts werden insbesondere nachfolgende Aspekte relevant:
Medienrechtliche Ansprüche – ein Rechtsanwalt kann helfen
In der Regel geht es im zivilrechtlichen Bereich des Medienrechts darum, Ansprüche Einzelner durchzusetzen.
Hierbei geht es vor allem um folgende Ansprüche:
Unterlassung
Bei der Verletzung von oben genannten Rechten (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.) steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung zu. Die Gegenseite hat sich unter Androhung einer Vertragsstrafe zur Unterlassung zu verpflichten und Ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Sollte also jemand beispielsweise ein Bild von Ihnen verbreiten, ohne dass Sie eingewilligt haben oder eine Marke nutzen, deren Rechte eigentlich Ihnen zustehen oder einen Artikel veröffentlichen, in dem Unwahrheiten über Sie verbreitet werden, so haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung.
Gegendarstellung und Richtigstellung
Werden unwahre Tatsachen verbreitet, steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung zu.
Sollte beispielsweise ein Artikel in einer Zeitung veröffentlicht worden sein, in dem unwahre Tatsachen über Sie behauptet werden, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Zeitung eine von Ihnen verfasste Gegendarstellung bzw. eine Richtigstellung abdruckt.
Materieller Schadensersatz
Sollte Ihnen aufgrund der Rechtsverletzung ein finanzieller Schaden entstanden sein, so haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Nachweis und die Berechnung des Schadensersatzes sind oftmals sehr komplex und stark vom Einzelfall abhängig, sodass Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten.
Geldentschädigung
Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung zu. Dafür ist nicht erforderlich, dass ein konkreter Schaden eingetreten ist. Hierbei gibt es keinen bestimmten Pauschalbetrag, der zugesprochen wird. Die Höhe der Entschädigung variiert von Fall zu Fall und ist stark von der Intensität der Verletzung, der Stellung der Person in der Öffentlichkeit sowie von der medialen Aufmerksamkeit abhängig. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Geldentschädigung in Betracht kommt und welche Summe angesetzt werden kann.
Wir beraten Sie gerne!
Die Durchsetzung von Ansprüchen im Medienrecht – Rechtsanwalt empfohlen
Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, sind folgende Möglichkeiten denkbar:
Achtung! Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, kann nur im Einzelfall und grundsätzlich nicht von einem Laien beurteilt werden. Sind Sie der Ansicht, Ihnen wurde Unrecht getan, holen Sie unbedingt anwaltlichen Rat ein! Ein unberechtigtes Vorgehen, kann fatale Konsequenzen für Sie haben! Sollten Sie einen Dritten beispielsweise unberechtigt abmahnen, riskieren Sie, dass der Gegner wiederum prozessuale Schritte gegen Sie einleitet, und tragen darüber hinaus sämtliche Kosten des Gegners.
Die Abmahnung im Medienrecht
Der erste Schritt, um einen Anspruch durchzusetzen, ist eine außergerichtliche Abmahnung.
Was ist eine medienrechtliche Abmahnung?
Mithilfe einer Abmahnung wird die Gegenseite schriftlich zu einem Tun oder Unterlassen aufgefordert. Meist enthält eine Abmahnung eine relativ kurze Frist hierzu. Zusätzlich wird fast immer auch eine Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Erfahren Sie hier mehr.
Warum gibt es Abmahnungen?
Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dient eine Abmahnung unter anderem der Vermeidung zusätzlicher Kosten. Werden nämlich gerichtliche Schritte eingeleitet, ohne dass die Gegenseite zuvor außergerichtlich abgemahnt worden ist, riskiert man, dass diese den Anspruch sofort anerkennt. Dann hätte der Kläger die Kosten selbst zu tragen.
Was kann eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt kosten?
Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem zugrundliegenden Streitwert, der sich wiederum nach der Verletzungshandlung richtet.
Gerichtliches Vorgehen im Medienrecht
Kommt der Gegner den mit der Abmahnung geltend gemachten Aufforderungen nicht nach, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Einstweiliges Verfügungsverfahren
Das einstweilige Verfügungsverfahren stellt im deutschen Recht einen Teil des Eilrechtschutzes dar. Das heißt: Ein solches Verfahren wird immer angestrengt, wenn es schnell gehen muss. Die Markenrechtsverletzung soll beispielsweise schnellstmöglich aus dem Internet verschwinden, damit keine weitere Verwechslung erfolgen kann und der Unterlassungsgläubiger keine weiteren Schäden dadurch erleidet. Oder Beleidigungen sollen gelöscht werden, damit nicht noch mehr Personen die Rechtsverletzungen lesen können.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung und teilweise sogar ohne Anhörung der Gegenseite entscheiden.
Ist das Gericht der Ansicht, dass nach vorläufiger Prüfung eine Rechtsverletzung vorliegt, erlässt es eine einstweilige Verfügung. Diese wird durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.
Diese Verfügung muss sodann unbedingt beachtet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis 250.000€ oder Ordnungshaft.
Klage im Medienrecht
Mit der Klage wird sodann das mit der Abmahnung verfolgte Ziel geltend gemacht.
Eine Klage ist immer durch substantiierten Vortrag sowie entsprechende Beweise zu belegen.
Die Media Kanzlei war bereits in der Vergangenheit in unzähligen gerichtlichen Verfahren wegen Medienrechtsverletzungen sehr erfolgreich. Einige Erfolge der Media Kanzlei finden Sie hier.
- Fake-Profil auf Instagram offline genommen
- Beleidigungen in Facebook-Gruppe: Hate Speech
- Löschung von Kinderfotos auf Facebook
- Fake Profil auf Facebook
- Falsche negative Bewertungen auf Google schnell löschen
- Jasmina Kuhnke wehrt sich gegen Hass im Netz
- Sexuelle Erpressung im Internet mit intimen Fotos und Videos
- Schlechte und falsche Bewertung auf Google Maps
- Unfollow auf Instagram: Gesperrter Account wieder freigeschaltet
- Einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen Fake-Profil einer Schülerin auf Instagram
- Nacktfotos einer Mandantin über Instagram und WhatsApp verbreitet
- Notice und Takedown: Fotos ohne Einwilligung auf xHamster veröffentlicht
- Jameda: Ärzte haben Anspruch auf Löschung ihres Profils
- Media Kanzlei erfolgreich für Igor Levit im Kampf gegen HateSpeech
- Hate Speech auf Social Media: Luisa Neubauer erfolgreich von Media Kanzlei beraten
Medienrecht und Strafrecht
Das Strafrecht wird im Bereich des Medienrechts insbesondere bei der sog. Hate Speech im Internet relevant.
Hate Speech (= Hassrede) umfasst Kommentare, die eine Person oder eine Gruppe aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, nationalen Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität diskreditieren.
Durch Hate Speech können insbesondere die §§ 185 ff. StGB verletzt werden. Liegt eine diesbezügliche Straftat vor, kann diese zur Anzeige gebracht werden.
Ein weiterer strafrechtlich relevanter Bereich des Medienrechts sind Fotos im Internet: Werden Bilder einer Person ins Internet gestellt – insbesondere Nackt- oder Intimbilder - können Straftatbestände wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gem. § 201a StGB erfüllt sein.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei prüfen Aussagen oder sonstige Posts auf ihre strafrechtliche Relevanz und beraten Sie, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.
Medienrecht und öffentliches Recht
Im Bereich des öffentlichen Rechts spielt das Medienrecht insbesondere eine Rolle bei Fragen der Lizenzerfordernisse, beim Zugang sowie der Platzierung von Produkten in der Film- und TV-Branche und beim Jugendschutz.
Details der Rundfunk- und Plattformregulierung finden sich im sogenannten Rundfunkstaatsvertrag, Fragen des Jugendschutzes sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt.
Wann werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei aktiv?
Das Feld des Medienrechts ist weit. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind auf sämtliche Gebiete des Medienrechts spezialisiert und beraten Sie gerne.
Wir werden insbesondere – aber nicht nur! – in folgenden Fällen aktiv:
Nacktbilder in den Medien
Besonders nach der Beendigung einer Beziehung kommt es leider immer häufiger zu der Veröffentlichung von Nacktbildern oder sogenannten Rache-Pornos. Dabei werden intime Aufnahmen ohne die Zustimmung der abgebildeten Person ins Internet gestellt. Solche Bilder oder Videos verbreiten sich insbesondere auf Porno-Plattformen rasend schnell und stellen einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.
Besonders schwierig an solchen Fällen ist das Erreichen der jeweiligen Plattform. Denn oftmals sitzen die Betreiber der Webseiten im Ausland oder sind gänzlich unbekannt.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei können hier mit viel Erfahrung helfen. Wir haben schon zahlreiche Veröffentlichungen von Rache-Pornos abgemahnt und konnten dadurch erreichen, dass die Videos gelöscht wurden. Dabei sind wir sowohl gegen die Webseitenbetreiber bzw. Hostprovider als auch gegen die Person vorgegangen, die die Bilder bzw. Videos veröffentlicht hat. Auch vor Gericht waren wir in zahlreichen Fällen erfolgreich.
Bei diesem Thema ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und einen sensiblen Umgang an den Tag zu legen. Hierauf sind wir spezialisiert und beraten Sie gerne.
Beleidigung auf Social Media
Wie bereits oben erwähnt, ist vor allem Hate Speech im Internet ein großes Problem. Die hierunter fallenden Beleidigungen sind gem. § 185 StGB strafbar. Beleidigung ist die vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen. Davon erfasst werden insbesondere Schimpfwörter.
Auch andere ehrverletzende Äußerungen dürfen nicht veröffentlicht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Bereich der sachlichen Kritik verlassen wird und die Äußerung lediglich herabwürdigend ist.
Üble Nachrede im Netz
Üble Nachrede gemäß § 186 StGB liegt vor, wenn ein Täter Tatsachen über den Betroffenen behauptet oder verbreitet, die nicht eindeutig als wahr beweisbar sind.
Beispiel: Ein Nachbar erzählt über eine Nachbarin, dass diese wegen Betruges im Gefängnis gesessen habe. Dies ist nicht wahr. Er glaubt dabei selbst daran, ohne dafür Beweise zu haben.
Digitale Verleumdung
Des Weiteren gibt es den § 187 StGB. Auch bei der sogenannten Verleumdung werden unwahre, ehrenrührige Aussagen über eine Person verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß der Täter jedoch, dass die Behauptung unwahr ist. Er hat die unwahre Tatsache also nicht nur von einer dritten Person übernommen, ohne zu wissen, ob sie wirklich wahr ist, sondern verbreitet sie bewusst, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr ist.
Beispiel: Auch hier erzählt der Nachbar, die Nachbarin habe wegen Betruges im Gefängnis gesessen. Allerdings weiß er dieses Mal, dass dies nicht stimmt.
Schlechte und falsche Bewertungen auf Bewertungsportalen
Im digitalen Zeitalter sind sämtliche Branchen und Unternehmen immer mehr auf Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kunden generieren zu können. Bei Unzufriedenheit mit einer bestimmten Ware oder Dienstleistung greifen viele schnell zum Mittel einer schlechten Bewertung, um dem betreffenden Unternehmen zu schaden.
Werden hierbei unwahre Tatsachen verbreitet, sind ggf. die Tatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt. Darüber hinaus dürfen Unternehmen nicht bewertet werden, wenn kein geschäftlicher Kontakt bestand.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei prüfen Bewertungen. Werden hierbei rechtsverletzende Inhalte festgestellt, veranlassen wir die Löschung der Bewertung bei dem Bewertungsportal. Zudem können Unterlassungsansprüche gegen den Verfasser eingeleitet werden.
Schüler und Medienrecht
Immer relevanter wird das Medienrecht auch im schulischen Bereich.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler sind häufig auf Social Media aktiv. Und genau hier kann es häufig zu Rechtsverletzungen kommen. So kann beispielsweise ein nicht durchdachter Post strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wann welche Bilder oder Texte verbreitet werden dürfen und wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Außerdem ergeben sich auch in der Schule immer mehr Probleme in Bezug auf den Datenschutz. Wer darf wann welche Information wie weitergeben? Welche personenbezogenen Daten sind besonders geschützt und wie können auch Lehrer diese am besten schützen?
Sie haben hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medienrecht
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind Ihnen in allen Fragen rund um das Medienrecht gerne behilflich. Wir sind auf alle Bereiche des Medienrechts spezialisiert und können Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen eines Vorgehens sowie der möglichen Kosten geben.
Aktuelle Fälle im Medienrecht
Erpressung und Bedrohung mit intimen Aufnahmen
Mit dem Thema Rachepornos haben wir uns auch jüngst beschäftigt.
Unsere Mandantin wurde von einem ehemaligen Partner bedroht und mit intimen Aufnahmen erpresst. Für sie konnten wir erfolgreich einen Gewaltschutzantrag stellen. Was genau passiert ist, lesen Sie hier.
Fake-Profil auf Social Media
Auch mit dem Verbreiten unwahrer Tatsachen befassen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei regelmäßig. In einem aktuellen Fall hatte die Gegenseite ein Fake-Profil unseres Mandanten auf Facebook erstellt. Über dieses wurden unter dem Namen unseres Mandanten scheinbare Suche nach Singles und sexuellen Beziehungen veröffentlicht. Wir konnten vor Gericht den Unterlassungsanspruch unseres Mandanten durchsetzen sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 10.0000 Euro erzielen.
Falsche negative Bewertungen auf Google schnell löschen
Der Trend der negativen Falsch-Bewertungen traf auch eine Arztpraxis, die das Team der Media Kanzlei um Hilfe geboten hatte. Auf Google war eine schlechte Bewertung über die Arzt Praxis verfasst worden, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielt.
Rechtsanwalt für Medienrecht in Frankfurt, Hamburg, bundesweit
Unser Team berät Sie gerne an den Standorten in Frankfurt am Main und Hamburg sowie bundesweit über Video, Telefon und E-Mail.
Stellenangebote im Medienrecht
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die lieben, was sie tun. Rechtlich wie technisch arbeiten wir auf höchstem Niveau und nehmen für uns in Anspruch, zu den Experten in unserem Fach zu zählen. Wir arbeiten täglich mit Spaß und Freude und können uns für unsere spannenden Fälle jedes Mal aufs Neue begeistern.
Interessieren auch Sie sich für das, was uns am Herzen liegt und möchten Teil unseres Teams werden? Wir sind auf der Suche nach engagierten und fähigen Kolleginnen oder Kollegen und setzen dabei auf fachliche Expertise und akademische Exzellenz. Bewerben Sie sich gerne bei uns.
Rechtsgebiete
Rechtsberatung benötigt?
- Frankfurt 069 348 7577 0
- Hamburg 040 228 67015 0
- anwalt@media-kanzlei.com
- Kontakt via WhatsApp